Metas Ansatz, User vor die Wahl zwischen einem Bezahlabo oder der Zustimmung zu personalisierter Werbung zu stellen, verstößt laut EU-Kommission gegen den DMA.
Dsgvo gilt für die trotzdem, stimmt. Aber im Artikel steht ja explizit, dass es gegen den DMA verstößt, von dsgvo war da hat nicht die Rede. Und Verstöße gegen den DMA betreffen ja nur die fünf Plattformen auf der gatekeeper Liste
Die Nachrichten Seiten sind halt nicht vom DMA betroffen, insofern können diese sich nochmal zurücklehnen.
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Dsgvo gilt für die trotzdem, stimmt. Aber im Artikel steht ja explizit, dass es gegen den DMA verstößt, von dsgvo war da hat nicht die Rede. Und Verstöße gegen den DMA betreffen ja nur die fünf Plattformen auf der gatekeeper Liste
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