[…]

Auch hier stellte Merz Strafantrag. Weil der Beschuldigte die Aussage verweigerte, beantragte die zuständige Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung, die vom Amtsgericht genehmigt wurde. Im Beschluss heißt es: “Die Durchsuchung und Beschlagnahme steht in angemessenem Verhältnis zur Schwere der Tat und zur Stärke des Tatverdachts und ist für die Ermittlungen notwendig.” Bei der Durchsuchung wurden unter anderem das Handy und der Laptop des Mannes konfisziert.

[…]

Das Problem sei dabei nicht, dass Politiker gegen Beleidigungen vorgehen würden, so Grubwinkler. Sondern, dass Gerichte in solchen Fällen Hausdurchsuchungen bewilligten. Grubwinkler warnt: “Wenn Kleinstfälle wie diese von Richtern durchgewunken werden, verschieben sich Grenzen. Wenn künftig bei jeder Beleidigung die Wohnung durchsucht wird, verlassen wir den Boden des Rechtsstaats.”

  • little_water_bear@discuss.tchncs.de
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    7 days ago

    Da bin ich anderer Meinung. Ich bin zwar alles andere als dafür, gegen Beleidigungen mit Hausdurchsuchungen oder Ähnlichem vorzugehen. Aber dass man etwas dagegen tun möchte, dass der Umgang miteinander immer roher/unsachlicher/polemischer/beleidigender wird, finde ich nicht schlecht. Da scheinen mir solche Strafanträge als betroffener in einem Rechtsstaat doch das naheliegendste Mittel für zu sein.

    Zwar wäre es schön, wenn sich solche Sachen dann einfacher klären ließen. Zum Beispiel mit einer schnellen Strafe von zwei Tagessätzen oder so, statt dass da ein großes Verfahren draus wird. Aber ich schätze mal, dass es irgendwelche Gründe geben wird, warum das nicht ganz so einfach ohne Probleme umsetzbar ist.

    wirklich hartes Zeug

    Ich habe übrigens keine Ahnung, was er so alles angezeigt hat. Da wäre ich aber insofern bei dir, dass ich es im Zweifel auch besser fände, gegen kleinere Beleidigungen nicht direkt strafrechtlich vorzugehen.
    Aber da fiele es mir schwer, eine klare Grenze zu definieren.