Ich lass mich lieber impfen, bekomm 600€ pro Tag und hab auch noch 5G.
Hier der wichtige Teil: https://i.imgur.com/D7PpMHe.png
Ah, hatte mich schon gewundert, dass gar nicht nach “Spenden” gebettelt wurde.
Klingt doch nach einem guten Geschäftsmodell. :D
Alles klar, und ich krieg bitte einmal 2000€ Schmerzensgeld weil ich das Layout der Nachricht ansehen musste.
Die haben Telegram echt bis zum Ende durchgespielt…
Aber bloß nicht selbst recherchieren, wo die Info herkommt, wer das entschieden haben soll oder ähnliches, vertrau mir, Brudi. Ich find auch immer wieder faszinierend, wie kurz das Gedächtnis dieser Leute ist. Man sollte meinen, nach ein paar Monaten würde man merken, dass keiner der entsprechenden Versuche, an Entschädigung zu kommen, erfolgreich ist. Aber nee, bis dahin ist der Quatsch längst vergessen.
Gruuuuselig. Glücklicherweise ist der PayPal Link auf der Seite bereits tot.
Irgendwie scheint es in der Schwurblerszene einen gewissen Ehrgeiz zum “Spenden” sammeln zu geben. Und genug Idioten, die dann auch tatsächlich ihr Geld rausschmeißen.
Scheint es eine lohnenswerte Schnittmenge zu geben. Da wünscht man sich fast, dass die Ersteller solcher Seiten wirklich nur Betrüger sind und den Scheiß nicht wirklich glauben.
Also, wollen wir doch mal nachprüfen was da dran ist. Erstmal: Der §107 StrEG behandelt das Entschädigungsprinzip für die Strafverfoglung. Qualifiziert für eine Entschädigung ist in Absatz 1 wie folgend geregelt:
Gegenstand der Entschädigung ist der durch die Strafverfolgungsmaßnahme verursachte Vermögensschaden, im Falle der Freiheitsentziehung auf Grund gerichtlicher Entscheidung auch der Schaden, der nicht Vermögensschaden ist.
Erstmal: Ein Lockdown ist KEINE Strafverfoglungsmaßnahme. Ich könnte noch auf die anderen Punkte eingehen, jedoch sind die schon alleine dadurch nichtig, dass keine Strafverfoglung stattgefunden hat.
Der §105 STGB beschreibt die Nötigung von Verfassungsorganen wie folgend:
Wer
ein Gesetzgebungsorgan des Bundes oder eines Landes oder einen seiner Ausschüsse, 2. die Bundesversammlung oder einen ihrer Ausschüsse oder 3. die Regierung oder das Verfassungsgericht des Bundes oder eines Landes rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt nötigt, ihre Befugnisse nicht oder in einem bestimmten Sinne auszuüben, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
Also: erstmal ist die normale Gesetzgebung keine Nötigung, da diese lediglich den Rahmen für Richter vorgibt, aber mehr auch nicht. Da der Lockdown(wie auch vom Bundesverfassungsgericht bestätigt) Rechtskonform war sind die Punkte Rechtswidrig und Nötigung schonmal entkräftet. Da die Politiker auch nicht die Richter mit Gewalt oder Drohungen zu einer Gesetzgebung zwingen ist das ganze auch egal keine Erfüllung des Objektiven Tatbestandes. Ich sehe keine einzige Stelle wo der Objektive Tatbestand für §105 STGB erfüllt wäre.
rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt nötigt, ihre Befugnisse nicht oder in einem bestimmten Sinne auszuüben §105 StGB
Jo, wer kann sich nicht an die Impf-SA erinnern, die durch die Straßen gegangen sind und Ungeimpfte verprügelt haben, weil die Regierung ihren Job nicht wollte. Das war ja besonders schlimm zur Wahl herum, als sowohl die Unions- als auch die Grünen-Schlägertrupps jeden angepöbelt haben.