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  • @hoshikarakitaridia
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    337 months ago

    Oh man was ein wahnwitziges Konzept, dass eine DNS-Anbieter für Inhalte haften müssen mit denen sie eigentlich nix zutun haben…

    • @[email protected]
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      317 months ago

      Ist doch total sinnvoll. Die Leute die die Straßenschilder anbringen sind doch auch dafür verantwortlich wenn jemand in der Straße Raubkopien erstellt oder etwa nicht?

      • Chewy
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        6
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        7 months ago

        Ja. Hoffentlich legt Sony keine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgerichtshof ein.

        • CookieCrumb
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          87 months ago

          Kleine Notiz am Rande: Sony kann vor den Bundesgerichtshof ziehen. Das ist ein anderes Gericht als das Bundesverfassungsgericht.
          Der Bundesgerichtshof ist die oberste Instanz der Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte, die sich mit Zivil- und Strafrecht beschäftigen.
          Das Bundesverfassungsgericht überwacht, wie der Name vermuten lässt, die Einhaltung der Verfassung. Überprüft also ob Gesetze oder andere staatliche Maßnahmen verfassungskonform sind.
          Ich bin kein Anwalt, aber spontan sehe ich keine Möglichkeit wie Sony damit irgendwie vor das Bundesverfassungsgericht ziehen könnte.

          • tryptaminev 🇵🇸 🇺🇦 🇪🇺
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            7 months ago

            Der BGH könnte zu dem Schluss kommen, das die bestehenden Gesetze hinsichtlich der Einhaltung der Verfassung überprüft werden müssten, weil dahingehend Zweifel bestehen. Allerdings entscheidet das BVerfG nicht in der Sache, sondern allgemein und die Entscheidung des BGH müsste dann nochmal neu gemacht werden.

            • CookieCrumb
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              27 months ago

              Okay, das stimmt natürlich, dass das so seinen Weg zum BVerfG findet, klingt aber schon ziemlich unwahrscheinlich 😅

          • Chewy
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            37 months ago

            Danke für die Korrektur, da hat mein Textverständnis wohl den Abflug gemacht.

          • @[email protected]
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            37 months ago

            Will Sony die Entscheidung nicht hinnehmen, könnte das Unternehmen beim Bundesgerichtshof noch eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.

            Im Artikel stand es richtig, mir persönlich war aber auch der Unterschied nicht klar.