Was mich am meisten daran schockiert, dass mit „kostenfreier Einarbeitung“ geworben wird - heißt das, dass dies nicht überall selbstverständlich ist? „Eine Woche Einarbeitung? Macht 200 Euro. Ziehen wir dir vom Gehalt ab.“

  • @fedditurus_est
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    Deutsch
    11 year ago

    Bezahlen muss man das eh arbeitsrechtlich nirgends. Und weil das so ist, verstößt die Stellenanzeige gegen 5 ff. UWG da es Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist. Könntest du also bei der Wettbewerbszentrale melden und abmahnen lassen.