• @[email protected]
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    fedilink
    Deutsch
    -101 year ago

    Was du oder ich in so einer Situation für richtig halten oder tun würden war nicht Hintergrund meiner Frage. Es ging mir mehr um die juristischen Hintergründe.

    Radwegparken ist mit ziemlicher Sicherheit (in fast allen Fällen) keine Nötigung. Ob und wann Straßenblockaden eine Nötigung darstellen ist juristisch umstritten.

    • @Tuff
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      Deutsch
      71 year ago

      Nimm als Alternative einen Drängler hinter dir auf der Autobahn, der dich mit Lichthupe und Hupe nötigt auf Seite zu fahren. Darfst du da als Notwehr eine Vollbremsung hinlegen?

      Oder anders rum: Du wirst absichtlich auf der Autobahn runtergebremst oder gebrakechecked, darfst du den Ausbremser von der Fahrbahn abdrängen um weiter zu kommen?

      Beides juristisch gesehen 1A Nötigungen, bei denen man durch die erdachten Reaktionen eine Mitschuld bis hin zur alleinigen Schuld zugesprochen bekommen würde.

      Wenn ein Auto das einen auf der Autobahn brakechecked also nicht absichtlich abgedrängt werden darf, warum sollte dann ein Blockierer aus Fleisch und Blut angefahren werden dürfen?

      • @[email protected]
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        fedilink
        Deutsch
        -11 year ago

        Ich bezweifle, dass Ausbremsen oder Abdrängen geeignet sind die Nötigung sicher und endgültig zu beenden.

        Zudem birgt fast alles, was du auf der Autobahn machst das Risiko, auch in Individualrechtsgüter Unbeteiligter einzugreifen (anderer Autofahrer oder sogar Mitfahrer im Auto des Angreifers), was wiederum nicht vom Notwehrrecht gedeckt ist. Eingriffe in Rechtsgüter der Allgemeinheit können auch durch Notwehr entschuldigt werden.