• Akashic101@feddit.de
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    1 year ago

    Und Fahrerflucht begeht er auch noch, ist das nicht schön das die Polizei direkt ermittelt. Oh moment, die ermitteln gegen die Demonstranten…

    • SNAFU@feddit.de
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      1 year ago

      Und woher nimmst du die Kenntnis, dass sie nicht gegen den Fahrer ermitteln? Oder hattest du nur noch auf ein bisschen billiges Bullenbashing? (Und nein, aus der PM lässt es sich nicht ableiten)

    • mackpack@feddit.de
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      1 year ago

      Das ist für mich als Laie eine juristisch interessante Frage:

      • Handelt es sich um Fahrerflucht, wenn der Fahrer aus Notwehr handelte?

      • Handelt es sich um Fahrerflucht, wenn der Fahrer glaubte aus Notwehr zu handeln?

      • gr8b8m8@feddit.de
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        1 year ago

        Bin selbst kein Jurist, aber Notwehr lag schonmal nicht vor, da das keine Nötigung gegen den Fahrer war. Der Kleintransporter war in der ersten Reihe und laut der “zweiten-Reihe” Rechtssprechung ist bei solchen Fällen eine Nötigung höchsten ab der zweiten Reihe gegeben, wo ein Auto dann von vorne und hinten mit anderen Autos “zugestellt” ist. Außerdem sieht man im Video, dass der Kleintransporter einfach hätte abbiegen können, die Blockade war nur minimal.

        • mackpack@feddit.de
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          1 year ago

          Notwehr kann nicht nur die eigenen sondern auch die Rechtsgüter anderer schützen. Der Kleintransporter in der ersten Reihe kann also seinen Hintermann durch Nothilfe schützen. Wobei das vorraussetzt, dass der eigentlich Angegriffene den Angriff nicht schlicht dulden will.

          Außerdem sieht man im Video, dass der Kleintransporter einfach hätte abbiegen können, die Blockade war nur minimal.

          “Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen” ist zentrales Prinzip des deutschen Notwehrrechts. Flucht oder Ausweichen sind nie das mildeste Mittel der Notwehr.

        • mackpack@feddit.de
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          1 year ago

          Notwehr in Deutschland erfordert einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff gegen ein Rechtsgut. Das kann zum Beispiel das Leben oder die körperliche Unversehrtheit sein, aber auch Angriffe gegen die Freiheit, das Eigentum oder sogar die Ehre sind im deutschen Recht notwehrfähig. Nötigung ist ein Eingriff in die Freiheit des Genötigten. Es ist juristisch umstritten ob und wann Straßenblockaden aus Protest eine Nötigung darstellen.

          Das ist aber für meine Frage nicht relevant. Da eben umstritten ist ob Straßenblockaden aus Protesteine Nötigung darstellen, kann in meinen Augen vom Laien nicht erwartet werden diese juristisch feine Unterscheidung vorzunehmen. Es könnte also sein, dass der Fahrer glaubt aus Notwehr zu handeln, obwohl juristisch keine Notwehrlage vorlag. Dann handelt es sich um einen Erlaubnistatbestandsirrtum. Dann hätte er zwar nicht in Notwehr gehandelt, aber dennoch nach §16 StGB nicht strafbar.

          Und, wie gesagt, ich bin kein Jurist, finde die Frage aber interessant.

            • mackpack@feddit.de
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              1 year ago

              Grundsätzlich muss lediglich das Mildeste aller möglichen und gleichwertig effektiven Mittel gewählt werden, welches geeignet ist den Angriff sicher und endgültig zu beenden.

              Eine Prüfung auf Verhältnismäßigkeit findet nur statt, wenn ein “extremes Missverhältnis” besteht. So darf zum Beispiel der Diebstahl einer geringwertigen Sache nicht mit tödlicher Gewalt vereitelt werden. Die Grenze zur Geringwertigkeit wird dabei aber als deutlich niedriger verstanden, als man als Laie vielleicht denken mag.

              • tryptaminev 🇵🇸 🇺🇦 🇪🇺@feddit.de
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                1 year ago

                das mildeste Mittel für seine Freiheit wäre gewesen auszusteigen und wegzugehen. Es gibt auch keine geschützte Freiheit, seine Sachen bewegen zu dürfen, wenn dadurch Menschen gefährdet oder gar getötet würden.

                • mackpack@feddit.de
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                  1 year ago

                  “Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen” ist zentrales Prinzip des deutschen Notwehrrechts. Flucht oder Ausweichen sind nie das mildeste Mittel der Notwehr.

                  • tryptaminev 🇵🇸 🇺🇦 🇪🇺@feddit.de
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                    1 year ago

                    Es gibt ein Recht sich frei zu bewegen. Es gibt kein Recht ein KFZ frei zu bewegen. Hier die Bewegungsfreiheit am KFZ festzumachen finde ich sehr dünn. Man muss auch nicht fliehen, weil man ja aussteigen und einfach durchlaufen könnte. Und selbstverständlich ist Ausweichen ein mildes und richtiges Mittel. Sonst wäre “sie haben mich ins Gesicht gefilmt” tatsächlich illegal gewesen und man dürfte im Zug jeden umschubsen, der nicht schnell genug zur Seite geht. Und natürlich wäre es nach der Logik auch zulässig jemanden umzufahren, der bei Rot über die Ampel geht, weil der da ja nicht hätte sein dürfen.

                    Den Satz kann man nicht fundamentalistisch auslegen. Schon garnicht um damit schwere Gewalt und Tötung zu rechtfertigen.

      • hh93@lemm.ee
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        1 year ago

        naja die Nötigung durch die Demonstration gilt ja explizit NICHT für die Autos in der ersten Reihe

        und selbst wenn man es so sehen sollte das auch die Autos in erster Reihe genötigt werden - ist es dann akzeptabel gegen so eine komplett friedliche Nötigung die Demonstraten durch Bedrohung mit eine potentiell tögliche Waffe dazu zu nötigen aus dem Weg zu gehen?

        Notwehr muss immer dem Verbrechen angemessen sein - man kann ja Taschendiebe auch nicht einfach über den Haufen schießen wenn man selbst nicht bedroht wird…

        • mackpack@feddit.de
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          1 year ago

          Notwehr muss immer dem Verbrechen angemessen sein - man kann ja Taschendiebe auch nicht einfach über den Haufen schießen wenn man selbst nicht bedroht wird…

          Genau das sieht die vorherrschende Rechtsauffassung anders.