“Ich werte das bereits als Wahlkampfmelodie für das Jahr 2025.” Finanzminister Christian Lindner (FDP) erteilt dem Vorschlag der SPD, das Ehegattensplitting abzuschaffen, eine Absage. (Archivbild) (Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa)

“Das wird nicht kommen in dieser Wahlperiode des Deutschen Bundestages”, sagt der Finanzminister und erteilt damit dem Vorschlag von SPD-Generalsekretär Klingbeil eine Absage.

Bundesfinanzminister und FDP-Vorsitzender Christian Lindner spricht sich deutlich gegen eine zeitnahe Abschaffung des Ehegattensplittings aus. “Das wird nicht kommen in dieser Wahlperiode des Deutschen Bundestages”, sagte Lindner im “Interview der Woche” von BR24. Der Schritt sei weder in der Koalition verabredet, noch sei er für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler fair. “Die arbeitende Mitte in unserem Land trägt bereits hohe Lasten und darf nicht weiter belastet werden.”

SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil hatte sich Anfang der Woche dafür ausgesprochen, das Ehegattensplitting abzuschaffen, um so Einsparungen beim Elterngeld abzuwenden. “Wir schaffen endlich das Ehegattensplitting ab. Damit würden wir dem antiquierten Steuermodell, das die klassische Rollenverteilung zwischen Mann und Frau begünstigt, ein Ende setzen. Und der Staat würde Geld sparen”, sagte Klingbeil dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Lindner kommentierte Klingbeils Vorschlag mit den Worten: “Ich werte das bereits als Wahlkampfmelodie für das Jahr 2025.”

Unterstützung für seinen Vorschlag bekam Klingbeil unterdessen aus den eigenen Reihen. “Das Ehegattensplitting aus der Adenauerzeit hat das Bild vor Augen, dass die Frau zu Hause ist und sich um Heim, Herd und Kind kümmert, während der Mann das Familieneinkommen beschafft. Diese Einstellung hat sich gründlichst verändert”, sagte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil der Deutschen Presse-Agentur in Hannover.

Beim Ehegattensplitting wird das gemeinsame Einkommen eines Paares halbiert, die darauf entfallende Einkommensteuer berechnet und die Steuerschuld anschließend verdoppelt. Das nützt vor allem Paaren, bei denen ein Partner viel und der andere wenig verdient.

  • vanZuider@feddit.de
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    1 year ago

    Die Besteuerung von Ehepaaren ist so oder so kompliziert. Außer du besteuerst die Ehepartner unabhängig vom Zivilstand als Einzelpersonen, aber das könnte in Deutschland Konflikt mit der Verfassung geben, die vorschreibt, dass “Ehe und Familie” zu schützen seien. Ich bin ziemlich sicher, dass die Union auf jeden Fall versuchen wird, mit dem Argument nach Karlsruhe zu gehen.

    Der Knackpunkt hier ist wohl eher, dass Kühnert ein Modell zur Abschaffung des Splittings eingefordert hat, das netto auf eine Steuererhöhung hinauslaufen würde, wobei er genau weiß, dass das für die FDP ein rotes Tuch ist. Das sieht für mich weniger nach einem konstruktiven Vorschlag zur Lösung eines Problems aus und mehr nach einem inszenierten Machtkampf, um der Öffentlichkeit zeigen zu können, wer in dieser Koalition die Hosen anhat.

    • _edge@discuss.tchncs.de
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      1 year ago

      Die Besteuerung von Ehepaaren ist so oder so kompliziert. Außer du besteuerst die Ehepartner unabhängig vom Zivilstand als Einzelpersonen,

      Genau.

      aber das könnte in Deutschland Konflikt mit der Verfassung geben, die vorschreibt, dass “Ehe und Familie” zu schützen seien.

      Das braucht halt politischen Mut. Ich kann ein Gut schützen, ohne es zu subventionieren. Klar, da wird ganz sicher jemand klagen, aber so lange da nicht zu viel Schmarrn im Gesetz steht, weiß ich nicht, warum eine Änderung des Steuerrechts verfassungswidrig sein soll. Es wäre politisch klug, an Kinder, vor allem Kinder nahe der Armutsgrenze zu denken; aber da gibt es ja Möglichkeiten.

      • Don_alForno@feddit.de
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        1 year ago

        Ohne Splitting kannst du entweder in Summe veranlagen oder als 2 Einzelpersonen.

        In Summe setzt du einen aktiven Anreiz gegen Ehen, weil die Steuerlast gegenüber dem unverheiratet zusammenlebenden Paar steigt.

        Einzeln bekommst du die Situation, dass 2 Ehepaare mit gleichem Gesamtbrutto aufgrund unterschiedlicher Aufteilung der Teileinkommen unterschiedlich besteuert werden, obwohl ja im Normalfall der Haushalt sein Geld in einen Topf wirft.

        Oder (Option 3) du setzt beim Splitting den gemeinsamen Satz höher, dann hast du Paare, wo auf einmal jeder einzeln schon mehr Steuern zahlt als vorher. Je gleichverteilter, desto größer der Nachteil.

        Alle diese Varianten wären ebenso ungerecht wie die Steuerersparnis durch Ehe, wie wir sie heute haben.

        Was wir bräuchten ist Splitting für jedes Paar im selben Haushalt, egal ob Ehe oder nicht. Wenn z.B. meine Partnerin arbeitslos wird, schaut sich das Jobcenter auch mein Einkommen an, Ehe oder nicht. Dann sind wir natürlich auf einmal eine Bedarfsgemeinschaft.

        Im Moment steht es sich der Staat immer schön, wie es ihm passt. “Ihr müsst füreinander einstehen”, wenn er sonst was auszahlen müsste, und “ihr seid nicht verheiratet, ällabätsch” wenn er dadurch mehr von uns einsammeln kann.

        • bmaxv@noc.social
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          1 year ago

          @Don_alForno @_edge ich fänd (2) “unterschiedliche Besteuerung trotz Topfannahme” tatsächlich nicht ungerecht.

          Also extrem Fall: ein Familie 1 Partner 1 verdient “2 Einkommen” und die Familie beschließt das der Partner 2 nicht arbeiten muss. Steuer wird reduziert, obwohl genug Geld da ist.

          Während die Gemeinschaft die zwei Einkommen “braucht” den Vorteil nicht hat.

          Also die Entscheidung von Familie 1 ist ja deren Entscheidung. Warum sollte die Allgemeinheit deren Luxus subventionieren?

      • vanZuider@feddit.de
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        1 year ago

        aber so lange da nicht zu viel Schmarrn im Gesetz steht, weiß ich nicht, warum eine Änderung des Steuerrechts verfassungswidrig sein soll.

        Es lassen sich halt aus dem “Schutz der Ehe und Familie” mindestens zwei Forderungen ableiten:

        1. Kein Paar, egal welcher der Partner wie viel verdient, sollte als verheiratetes Paar mehr Steuern zahlen müssen als als unverheiratetes Paar. Der Staat muss das Heiraten nicht steuerlich subventionieren, aber er darf es auf jeden Fall nicht steuerlich bestrafen, weder für Einverdiener- noch für Doppelverdiener-Paare.

        2. Ein Ehepaar sollte frei darüber bestimmen können, wie es die Erwerbsarbeit unter den Ehepartnern aufteilt; der Staat sollte weder Doppelverdiener- noch Einverdiener-Ehen steuerlich begünstigen, solange das Haushaltseinkommen gleich bleibt.

        Spezifisch für “Familie” dann wohl noch, dass ein Ehepaar mit Kind sicher nicht mehr Steuern zahlen sollte als eines mit demselben Einkommen ohne Kind, aber darum geht es ja im Moment nicht.

        Soweit ich weiß, erfüllt das derzeitige Splitting beide Forderungen; wenn du es abschaffen willst, muss dein Alternativmodell also entweder auch beide Forderungen erfüllen, oder du musst dem Bundesverfassungsgericht erklären, warum es von seiner früheren Rechtsprechung abweichen soll. Ist natürlich möglich, dass Punkt 2 heute anders gesehen wird. Wie gesagt, die Union wird ziemlich sicher dafür sorgen, dass Karlsruhe sich damit beschäftigt.