Als vom Endnutzer entfernbar
sollte eine Gerätebatterie gelten, wenn sie mit handelsüblichen Werkzeugen aus
dem Produkt entfernt werden kann, das heißt ohne Verwendung von
Spezialwerkzeugen, es sei denn, die Werkzeuge werden kostenlos bereitgestellt,
oder von herstellerspezifischen Werkzeugen, Wärmeenergie oder Lösungsmittel
für die Demontage. Als handelsübliche Werkzeuge werden Werkzeuge angesehen,
die Endnutzern ohne Nachweis von Eigentumsrechten auf dem Markt zur
Verfügung stehen und ohne Einschränkungen - mit Ausnahme von Gesundheits-
und Sicherheitseinschränkungen - verwendet werden können.
Ich les das so: Wenn du die ohne Spezialwerkzeuge entfernen kannst, passt das.
Ich les das so: Wenn du die ohne Spezialwerkzeuge entfernen kannst, passt das.