Ich habe einen gebrauchten Ofen gekauft. Stellt sich bei versuchter Benutzung heraus, die Umluftfunktion ist kaputt.

Laut Kaufvertrag wird der Ofen “wie besichtigt, unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung und Garantie, da es sich um einen Privatkauf handelt” verkauft.

Darauf folgend steht:

“Der Verkäufer sichert Funktionsfähigkeit zur Übergabe zu.”

Ersteres schließt jeglichen Anspruch aus und zweiteres stellte sich als Lüge heraus.

Habe ich noch die Chance auf meinen versprochenen vollumfänglich funktionierenden Ofen?

Vielen Dank für jede Antwort!

  • lesnout27@feddit.deOP
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    9 months ago

    Grundsätzlich wäre eine Überprüfung der Funktionstüchtigkeit gegeben gewesen, bei einer der zwei Wohnungsbesichtigungen. Leider bin ich auf die Idee nicht gekommen, spätestens daran könnte es wahrscheinlich hapern da hast du recht. Ob der Anwalt am Ende teurer ist, als ein neuer Ofen ist entsprechend auch eine gute Frage.

    Auf jeden Fall erstmal danke für die Antwort!