Nordrhein-Westfalens Schulministerin Feller hat Lehrerinnen und Lehrer dazu aufgerufen, an den Kundgebungen für Demokratie und eine offene Gesellschaft teilzunehmen.
Ich lese da: "einmal für kontroverse Unterrichtssituationen, die sich innerhalb des Rahmens der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bewegen, und einmal für kontroverse Unterrichtssituationen, die diese Grenzen überschreiten.
…
Im zweiten Fall wird deutlich, dass es nicht nur kein Neutralitätsgebot gibt, sondern auch eine Grenze des Kontroversitätsgebots. Werden die zentralen Grundprinzipien unserer Verfassung (Menschenwürde, Demokratieprinzip und Rechtsstaatlichkeit) infrage gestellt oder gar verletzt, ist es geradezu die Pflicht der Lehrkraft, keine neutrale Position einzunehmen und stattdessen diese Grundprinzipien zu verteidigen und offen für sie einzutreten"
Ist das nicht genau der beschriebene Unterschied zwischen Fridays for Future und Demos gegen Rechts? Erstere innerhalb des “Rahmens”, letztere deutlich außerhalb?
Ich hab unter https://feddit.de/comment/7605401 länger geantwortet, aber kurz auch hier: vielleicht sehe ich es zu streng, das mag sein. Gleichzeitig merke ich täglich im Klassenzimmer, wie wichtig es ist, eben nur das Handwerkszeug zur Meinungsbildung zu vermitteln, nicht aber die Meinung an sich. Das heißt natürlich ausdrücklich, die Grundprinzipien unserer Verfassung zu lehren, zu leben und gegebenenfalls zu verteidigen. Sie müssen in den Köpfen der Kinder verankert werden. Dann aber herzugehen und durch pure Autorität der Schule Leute demonstrieren zu lassen, ist ein Stück weit Überwältigung und auch Instrumentalisierung.
Mein Job ist es, die Kinder so weit zu kriegen, dass sie aktiv verstehen, warum sie demonstrieren müssen. Nicht, sie einfach mitzuschleifen.
Als Schulveranstaltung mit Anwesenheitspflicht ist es vielleicht tatsächlich grenzwertig. Aber ein Hinweis: das ist wichtig, da solltet ihr hingehen, deshalb ist heute ab der 3. Stunde frei… wäre in diesem Fall angebracht, glaube ich. Das ist dann eher Sache der Schulleitung, aber wer sagt denn, dass der Direktor nicht auch für die Verteidigung der Verfassung verantwortlich ist?
Beutelsbacher Konsens…
Ich lese da: "einmal für kontroverse Unterrichtssituationen, die sich innerhalb des Rahmens der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bewegen, und einmal für kontroverse Unterrichtssituationen, die diese Grenzen überschreiten. …
Im zweiten Fall wird deutlich, dass es nicht nur kein Neutralitätsgebot gibt, sondern auch eine Grenze des Kontroversitätsgebots. Werden die zentralen Grundprinzipien unserer Verfassung (Menschenwürde, Demokratieprinzip und Rechtsstaatlichkeit) infrage gestellt oder gar verletzt, ist es geradezu die Pflicht der Lehrkraft, keine neutrale Position einzunehmen und stattdessen diese Grundprinzipien zu verteidigen und offen für sie einzutreten"
Ist das nicht genau der beschriebene Unterschied zwischen Fridays for Future und Demos gegen Rechts? Erstere innerhalb des “Rahmens”, letztere deutlich außerhalb?
Ich hab unter https://feddit.de/comment/7605401 länger geantwortet, aber kurz auch hier: vielleicht sehe ich es zu streng, das mag sein. Gleichzeitig merke ich täglich im Klassenzimmer, wie wichtig es ist, eben nur das Handwerkszeug zur Meinungsbildung zu vermitteln, nicht aber die Meinung an sich. Das heißt natürlich ausdrücklich, die Grundprinzipien unserer Verfassung zu lehren, zu leben und gegebenenfalls zu verteidigen. Sie müssen in den Köpfen der Kinder verankert werden. Dann aber herzugehen und durch pure Autorität der Schule Leute demonstrieren zu lassen, ist ein Stück weit Überwältigung und auch Instrumentalisierung.
Mein Job ist es, die Kinder so weit zu kriegen, dass sie aktiv verstehen, warum sie demonstrieren müssen. Nicht, sie einfach mitzuschleifen.
Als Schulveranstaltung mit Anwesenheitspflicht ist es vielleicht tatsächlich grenzwertig. Aber ein Hinweis: das ist wichtig, da solltet ihr hingehen, deshalb ist heute ab der 3. Stunde frei… wäre in diesem Fall angebracht, glaube ich. Das ist dann eher Sache der Schulleitung, aber wer sagt denn, dass der Direktor nicht auch für die Verteidigung der Verfassung verantwortlich ist?