Schon jetzt können Asylbewerber zu gemeinnütziger Arbeit herangezogen werden, Landkreise setzen dies bislang selten um. Der Verbandspräsident plädiert nun für eine Arbeitspflicht – auch in Privatunternehmen.
Weiß jemand, ob die hier herangezogene Arbeitspflicht auch für Asylbewerber gilt, die explizit nicht arbeiten dürfen?
Ich habe das ganze Dilemma ja so verstanden, dass erst gearbeitet werden darf, wenn eine Asylerlaubnis besteht. Solang die Mühlen der deutschen Verwaltung mahlen, darf ein Asylbewerber nur Nase bohren, ob er/sie/they will oder nicht.
Weiß jemand, ob die hier herangezogene Arbeitspflicht auch für Asylbewerber gilt, die explizit nicht arbeiten dürfen?
Ich habe das ganze Dilemma ja so verstanden, dass erst gearbeitet werden darf, wenn eine Asylerlaubnis besteht. Solang die Mühlen der deutschen Verwaltung mahlen, darf ein Asylbewerber nur Nase bohren, ob er/sie/they will oder nicht.