Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht bestätigt eine Anordnung der Datenschutzbehörde, laut der eine Online-Apotheke nicht immer das Alter erheben darf.
Ich dachte, dass das schon jahrelang so gilt. Hab z.B. einen Artikel von 2016 gefunden, in dem die Abfrage des Geburtsdatums als unzulässig gesehen wird (Ausnahme Alkohol, Medien ohne Jugendfreigabe etc.).
Insofern versteh ich nicht, warum jemand damit bis zur höchsten Instanz geht, nur weil man glaubt, Apotheken hätten Sonderrechte.
Ich dachte, dass das schon jahrelang so gilt. Hab z.B. einen Artikel von 2016 gefunden, in dem die Abfrage des Geburtsdatums als unzulässig gesehen wird (Ausnahme Alkohol, Medien ohne Jugendfreigabe etc.).
Insofern versteh ich nicht, warum jemand damit bis zur höchsten Instanz geht, nur weil man glaubt, Apotheken hätten Sonderrechte.