• TJA!
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      12
      ·
      5 months ago

      Dsgvo gilt für die trotzdem, stimmt. Aber im Artikel steht ja explizit, dass es gegen den DMA verstößt, von dsgvo war da hat nicht die Rede. Und Verstöße gegen den DMA betreffen ja nur die fünf Plattformen auf der gatekeeper Liste