Hausverbote in öffentlichen Räumen wie Supermärkten oder auch Gaststätten dürfen nur erteilt werden, wenn es einen triftigen Grund dafür gibt, wie etwa Ladendiebstahl. Es dürfte aber für den Gastronomen schwer zu argumentieren sein, dass es ein triftiger Grund für ein Hausverbot ist, dass der Gast seine Getränke mit einem vom Gastronomen selbst angebotenen Zahlungsmittel bezahlen will
Es dürfte aber für den Gastronomen schwer zu argumentieren sein, dass es ein triftiger Grund für ein Hausverbot ist, dass der Gast seine Getränke mit einem vom Gastronomen selbst angebotenen Zahlungsmittel bezahlen will
“Dem entgegen steht aus Sicht des Gaststättenbetreibers natürlich das Recht auf uneingeschränkte Nutzung seines Eigentums sowie das Recht auf Vertragsfreiheit.” Zitat aus deiner Quelle.
Abgesehen davon hat die Polizei eine Falschmeldung verbreitet und der Sachverhalt war völlig anders. Seriöse Medien haben die Meldung korrigiert.
Wirt hat Hausrecht und kann dir Hausverbot erteilen.
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Dann möchte man eh kein zweites Mal dorthin gehen.
Nein, kann er nicht:
Hausverbote in öffentlichen Räumen wie Supermärkten oder auch Gaststätten dürfen nur erteilt werden, wenn es einen triftigen Grund dafür gibt, wie etwa Ladendiebstahl. Es dürfte aber für den Gastronomen schwer zu argumentieren sein, dass es ein triftiger Grund für ein Hausverbot ist, dass der Gast seine Getränke mit einem vom Gastronomen selbst angebotenen Zahlungsmittel bezahlen will
https://www.dahag.de/c/ebs/oeffentliches-recht/gaststaette-erteilt-ohne-triftigen-grund-ein-hausverbot-3582
“Dem entgegen steht aus Sicht des Gaststättenbetreibers natürlich das Recht auf uneingeschränkte Nutzung seines Eigentums sowie das Recht auf Vertragsfreiheit.” Zitat aus deiner Quelle.
Abgesehen davon hat die Polizei eine Falschmeldung verbreitet und der Sachverhalt war völlig anders. Seriöse Medien haben die Meldung korrigiert.