• @[email protected]
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    fedilink
    Deutsch
    42 months ago

    Teurer als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete dürfen beispielsweise Neubauten sein, modernisierte Wohnungen, Wohnungen, für die zuvor schon ein höherer Preis bezahlt wurde sowie möblierte Wohnungen, die auf Zeit vermietet werden.

    Allerdings nutzen einige Eigentümerinnen und Eigentümer nun genau diese Ausnahmen, um an der Mietpreisbremse vorbei Gewinn zu machen. Indem sie beispielsweise ihre Wohnungen mit Möbeln ausstatten und befristet vermieten - für deutlich mehr Geld als per Mietpreisbremse erlaubt wäre.

    • @[email protected]
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      fedilink
      Deutsch
      42 months ago

      Meines Wissens sind auch möblierte Wohnungen und WGs ausgeschlossen.

      Hatte Erfahrungen, da haben Vermieter eine alte Doppelhaushälfte am Stadtrand saniert, mit Ikeaschrott vollgestellt und für insgesamt 7000€ vermietet. Absolut krank

      • TJA!
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        Deutsch
        22 months ago

        Nein, das wäre nicht erlaubt. Du kannst für die Möbel einen Aufschlag auf die Miete verlangen, das muss sich aber soweit ich weiß am Preis orientieren

          • TJA!
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            Deutsch
            12 months ago

            Regelmäßig. Ist im Endeffekt schon eine Mieterhöhung, aber muss sich halt in gewissen Grenzen bewegen.