Schwangerschaftsabbrüche sind in der Schweiz legal, wenn sie in den ersten zwölf Wochen stattfinden. Treibt eine Frau später ab, wird sie mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft – außer sie befand sich in einer Notlage.
Nun hat ein Mann aus dem Kanton Freiburg seine Ex-Freundin wegen einer Spätabtreibung angezeigt. Doch Ärzte bestätigten, dass sich die Frau in einer psychischen Notlage befunden habe. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren deshalb ein.
Kindsvater ist nicht klageberechtigt Dagegen wehrte sich der Vater des Ungeborenen bis vor Bundesgericht. Er war der Meinung, als Kindsvater des abgetriebenen Fötus sei er ein Opfer im Sinne des Gesetzes.
Doch das höchste Schweizer Gericht sieht das anders: In einem Leitentscheid hält es fest, das Verbot von Spätabtreibungen schütze das ungeborene Leben, nicht den Vater. Und weil der Fötus vor der Geburt noch keine Rechtspersönlichkeit besitze, könne der Vater auch nicht als Opfer-Angehöriger gelten. Der Vater könne deshalb keine Beschwerde führen, so das Gericht.
Und diesen Entscheid begrüsst auch der Dachverband der Schweizer Männer- und Väterorganisationen. «Das Urteil ist korrekt – ja alternativlos», sagt Geschäftsleiter Markus Theunert. Zwar habe der Dachverband Verständnis für den Wunsch des Erzeugers, mitreden zu können.
Doch: «Die einzige Möglichkeit, das Mitspracherecht der Väter durchzusetzen, wäre zwangsläufig damit verbunden, dass Männer über die körperliche Integrität der Frau entscheiden.» Und das sei nicht vertretbar, so Theunert.
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Wenn eine Frau sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheidet, gibt es noch kein Kind, das sie ablehnen könnte. Das ist überhaupt nicht das gleiche wie wenn ein Vater seinem geborenen Kind den Rücken kehrt.
Wenn du als Mann Angst hast, dass eine Frau die Pille absetzt, dann übernehme halt selber ein bisschen Verantwortung für die Verhütung und zieh dir ein Kondom über oder schlafe nicht mit Frauen denen du nicht vertraust.
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Ein Schwangerschaftsabbruch ist überhaupt nicht damit vergleichbar nach der Geburt abzuhauen und das Kind sitzen zu lassen. Die Alternative ist zu seiner Verantwortung zu stehen und sich um das Kind zu kümmern oder mindestens Unterhalt zu zahlen. Wenn du das unfair findest, dann erklär mir wie dein Weg nicht unfair dem Kind gegenüber ist, das sich die Situation am wenigsten ausgesucht hat.
Und ja, es ist auch als Frau absolut scheiße über die Verhütung zu lügen. Aber wegen deinem konstruierten Szenario jedem Mann den Freifahrtschein zu geben einfach sagen zu können, die Frau hätte behauptet die Pille zu nehmen, ist eh komplett an der Realität vorbei.
Es ist halt so, dass aus Sex ein Kind entstehen kann. Wenn man Sex haben will muss einem das klar sein und man sollte bereit sein die Konsequenzen zu tragen. Und als Mann beinhaltet das eben auch die Entscheidung der Frau über einen Schwangerschaftsabbruch zu akzeptieren.
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Es geht aber nicht darum, “dein Kind abzulehnen”. Es geht darum deine eigene Schwangerschaft (also wenn deine Kinder in dir wachsen) abzubrechen. Das sollte selbstverständlich auch für schwangere Männer möglich sein.
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