• NeoNachtwaechter@lemmy.world
    link
    fedilink
    arrow-up
    3
    ·
    edit-2
    19 days ago

    Es zählt der tatsächlich entstandene Schaden. Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit greift da nicht (das gehört ganz woanders hin). Aber wer Schadenersatz fordert, muss den Schaden genau nachweisen können.