Die Mengen, die die Polizei am 5. Oktober des vergangenen Jahres bei einem Waldbröler Ehepaar gefunden hat, wären aber auch nach der Legalisierung heute noch strafbar.

Die Staatsanwaltschaft warf dem 45-Jährigen und der 43-Jährigen den Besitz von 1.075 Gramm Marihuana vor (erlaubt sind nach neuer Gesetzgebung pro Erwachsenem im Haushalt maximal 50 Gramm getrocknetes Cannabis aus eigener Herstellung). Gefunden worden war noch mehr, wegen Ermittlungsfehlern hatte die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage aber bereits einen großzügigen Abschlag zugunsten der Angeklagten gemacht.

Das sah auch Richterin Lax so und verwarnte das Ehepaar wegen Verstoßes gegen das Cannabiskonsumgesetz zu einer Geldstrafe von 7.800 Euro (130 Tagessätze à 60 Euro) bzw. 3.250 Euro (130 Tagessätze à 25 Euro) unter Vorbehalt. Beide müssen die Geldstrafe erst zahlen, wenn sie sich in den kommenden beiden Jahren etwas zuschulden kommen lassen. Das entsprach auch dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Ein LKA-Gutachten kam zu dem Schluss, dass das Cannabis mit einem Wirkstoffgehalt von gerade einmal etwas über drei Prozent THC von minderer Qualität war.

Hätten sie mal besser Haschisch hergestellt 😔

  • django@discuss.tchncs.deOP
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    20 days ago

    Ich stelle gerade fest: der Anbau war letztes Jahr, die Verhandlung war nur erst jetzt. Damals war der Anbau ja noch generell verboten, also klar, dass es eine Durchsuchung gibt, sobald irgendwer das der Polizei meldet.