• Tartufo@lemmy.world
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    24 days ago

    Ich verstehe was die TK hier ( https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/versicherung-fachthema/trotz-krankschreibung-arbeiten-2170222 ) dazu schreibt so, dass man trotz Krankschreibung schon arbeiten darf. Der Chef hat aber seine Fürsorgepflicht und kann (muss ggf. sogar) dem einen Riegel vorschieben, wenn das die Genesung gefährden könnte. Mit einer Teilzeit-Krankschreibung würde man das “Chef muss OK geben” umgehen.

    • aktenkundig@discuss.tchncs.de
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      24 days ago

      Ah ja, danke.

      Auch versicherungsrechtlich ergeben sich keine Bedenken gemäß den Regelungen für die Unfallversicherung in §§ 2 Abs. 1 Nr.1 sowie 8 Abs. 2 SGB VII und für die Krankenversicherung in § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V.

      Gut zu wissen. Hatte immer das Gefühl in einer Grauzone zu agieren, wenn ich an dringenden Meetings teilgenommen habe.