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    > nicht praktikabel […] eine Einwilligung einzuholen, da sie häufig nicht über die notwendige Entscheidungsfreiheit oder die Fähigkeit verfügen, die Datenschutzbestimmungen in vollem Umfang zu verstehen und informierte Entscheidungen zu treffen

    Ja. Wenn Notwendigkeit nicht gegeben und freie, informierte Einwilligung für Schüler*innen nicht möglich ist, dann kann der entsprechende Dienst eben nicht in der Schule eingesetzt werden.