Elf Radfahrer starben 2024 im Berliner Verkehr. Doch nur in einem einzigen Fall wurde der Tod allein vom Unfallgegner verschuldet. Eine Analyse anhand von Polizeidaten.
Ich bin da echt am Zweifeln. Einerseits, ja, einige unserer Mitradfahrer sind absolute Idioten und ich erlebe auf dem Pendelweg täglich die absurdesten Dinge, die auch schnell tödlich enden könnten. Aber wenn ich etwa das hier sehe:
Anders ist die Lage beim zweiten Raser-Unfall des Jahres 2024. Im November hatte ein 20-Jähriger in seinem BMW auf der Landsberger Allee in Lichtenberg mit hoher Geschwindigkeit einen Radfahrer erfasst. Der 38-Jährige war sofort tot. Die Polizei ermittelte gegen den BMW-Fahrer wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens. Und dennoch: Die Polizei wirft dem Radfahrer vor, unachtsam an einer Baustelle die Landsberger Allee gequert zu haben. In der Statistik gilt er deshalb als Mitverursacher.
Klar kann man sich jetzt hinstellen und sagen, dass der Radfahrer unachtsam war, weil er den Raser übersehen hat oder an einer Stelle, wo er nicht hätte queren sollen, die Straße überquert hat. Aber am Ende hat ihn halt der Autofahrer umgenietet, der hier ein Rennen gefahren ist und das ist wirklich nichts, wo man normalerweise mit rechnet. Und auch im Artikel angesprochene Ursachen wie “Fehler beim Abbiegen”, “Vorfahrt genommen” oder ähnliches sind dann am Ende in letzter Konsequenz trotzdem auf die Autos und v.a. deren Geschwindigkeiten zurückzuführen, auch wenn rein formaljuristisch dann der Radfahrer Schuld ist.
Ich bin da echt am Zweifeln. Einerseits, ja, einige unserer Mitradfahrer sind absolute Idioten und ich erlebe auf dem Pendelweg täglich die absurdesten Dinge, die auch schnell tödlich enden könnten. Aber wenn ich etwa das hier sehe:
Klar kann man sich jetzt hinstellen und sagen, dass der Radfahrer unachtsam war, weil er den Raser übersehen hat oder an einer Stelle, wo er nicht hätte queren sollen, die Straße überquert hat. Aber am Ende hat ihn halt der Autofahrer umgenietet, der hier ein Rennen gefahren ist und das ist wirklich nichts, wo man normalerweise mit rechnet. Und auch im Artikel angesprochene Ursachen wie “Fehler beim Abbiegen”, “Vorfahrt genommen” oder ähnliches sind dann am Ende in letzter Konsequenz trotzdem auf die Autos und v.a. deren Geschwindigkeiten zurückzuführen, auch wenn rein formaljuristisch dann der Radfahrer Schuld ist.