Die Alternative für Deutschland steht im Verdacht, rechtsextrem und verfassungsfeindlich zu sein. Der Verfassungsschutz beobachtet die Partei und hat 2021 ein ausführliches Gutachten erstellt. Wir veröffentlichen dieses Dokument in voller Länge.
Wird eine Partei oder die Teilorganisation einer Partei durch das Bundesverfassungsgericht
nach Artikel 21 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes für verfassungswidrig erklärt, verlieren die
Abgeordneten ihre Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag und die Nachfolger ihre Anwart-
schaft, sofern sie dieser Partei oder Teilorganisation in der Zeit zwischen der Antragstellung
(§ 43 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht) und der Verkündung der Entschei-
dung (§ 46 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht) angehört haben.
Anscheinend reicht es, wenn man irgendwann zwischen Antragstellung und Verkündung des Urteils Mitglied der verbotenen Partei war um das Mandat zu verlieren. Von daher sollten solche schäbigen Tricks nicht möglich sein
Ich hab etwas recherchiert und das hier gefunden: https://www.bundestag.de/resource/blob/992656/e2118ff6af8cbed18227e8e39cec6806/WD-3-003-24-pdf.pdf
Anscheinend reicht es, wenn man irgendwann zwischen Antragstellung und Verkündung des Urteils Mitglied der verbotenen Partei war um das Mandat zu verlieren. Von daher sollten solche schäbigen Tricks nicht möglich sein
Danke ❤️