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Eine Seniorin hat laut Polizei den tödlichen Unfall bei Königsbronn im Kreis Heidenheim mutmaßlich verursacht. Sie erfasste einen Radfahrer mit ihrem Auto. Nach dem Zusammenstoß fuhr sie weiter.
Wie wird bei sowas eigentlich entschieden, für welchen Straftatbestand sie angeklagt wird?
Ist doch auch möglich, dass sie den Mann absichtlich überfahren hat.
Wie kannst du es wagen, so etwas auch nur anzudeuten, wo es doch um jemanden aus den beiden privilegiertesten Personengruppen Deutschlands geht? ☝️