Ein Online-Shop hat unter mysteriösen Umständen Fahrkarten verkauft, die jetzt ungültig sind. Viele Reisende fahren unwissentlich ohne gültiges Ticket.
Naja, die gängige Rechtslage sieht soweit ich das verstehe vor, dass der Betrogene (hier: die Kunden ungültiger Tickets) den Schaden vom Betrüger (dem Verkäufer) einfordert. Ob das bei 60€ den Aufwand wert ist? Nö, natürlich nicht. Den Schaden darf der Betrogene schlucken.
Du hast natürlich Recht: das sollte nicht auf den einzelnen abgewälzt werden. Die Bußgelder sollten stattdessen an den Betrüger gerichtet werden, und die Betrogenen aufgeklärt.
Naja, die gängige Rechtslage sieht soweit ich das verstehe vor, dass der Betrogene (hier: die Kunden ungültiger Tickets) den Schaden vom Betrüger (dem Verkäufer) einfordert. Ob das bei 60€ den Aufwand wert ist? Nö, natürlich nicht. Den Schaden darf der Betrogene schlucken.
Du hast natürlich Recht: das sollte nicht auf den einzelnen abgewälzt werden. Die Bußgelder sollten stattdessen an den Betrüger gerichtet werden, und die Betrogenen aufgeklärt.