Datenschutzstrafen für angeklagte Unternehmen dürfen sich am Konzernumsatz orientieren, nicht nur am Umsatz des straffälligen Betriebs. Auch vor Strafgerichten.
Alles andere würde keinen Sinn machen. Es ist sehr einfach, einen Unternehmensteil auszugliedern.
Es gibt immer wieder Situationen, in denen solche Konstellationen ausgenutzt werden. In den USA müssen sich Schauspieler prozentual am Umsatz eines Films beteiligen lassen, weil die verantwortliche Firma durch Lizenzstrukturen selbst bei profitablen Filmen 0 Gewinn macht. Lässt man sich am Gewinn beteiligen, geht man leer aus.
Wär auch inkonsequent: Wenn ein Konzern aus 10 Unternehmen besteht, hätte dieser plötzlich deutlich geringere Strafen zu befürchten als ein großer Konzern.
Ich finde die hier getroffene Entscheidung auch gut aber so wie du es formulierst kann ich schon ein Stück weit die Gegenmeinung verstehen.
Wenn du die Strafen für den Konzern aus 10 Einzelfirmen bei allen Verstößen am Konzernumsatz bemisst, wird dieser - bei gleichem Verhalten - deutlich höher bestraft, als dieselben zehn Unternehmen, wenn sie rechtlich unabhängig wären.
Insgesamt bestraft man hier also Unternehmen nicht für nur das Vergehen an sich, sondern eben auch für ihre Größe.
Wenn das langfristig dazu führt, dass die Mega-Konzerne gegenüber Mittelständlern einen Wettbewerbsnachteil haben, finde ich das persönlich gut. Man könnte das sozusagen als juristische Version von “zu viel Macht gehört auch viel Verantwortung” sehen.
Alles andere würde keinen Sinn machen. Es ist sehr einfach, einen Unternehmensteil auszugliedern.
Es gibt immer wieder Situationen, in denen solche Konstellationen ausgenutzt werden. In den USA müssen sich Schauspieler prozentual am Umsatz eines Films beteiligen lassen, weil die verantwortliche Firma durch Lizenzstrukturen selbst bei profitablen Filmen 0 Gewinn macht. Lässt man sich am Gewinn beteiligen, geht man leer aus.
Wär auch inkonsequent: Wenn ein Konzern aus 10 Unternehmen besteht, hätte dieser plötzlich deutlich geringere Strafen zu befürchten als ein großer Konzern.
Ich finde die hier getroffene Entscheidung auch gut aber so wie du es formulierst kann ich schon ein Stück weit die Gegenmeinung verstehen.
Wenn du die Strafen für den Konzern aus 10 Einzelfirmen bei allen Verstößen am Konzernumsatz bemisst, wird dieser - bei gleichem Verhalten - deutlich höher bestraft, als dieselben zehn Unternehmen, wenn sie rechtlich unabhängig wären.
Insgesamt bestraft man hier also Unternehmen nicht für nur das Vergehen an sich, sondern eben auch für ihre Größe.
Wenn das langfristig dazu führt, dass die Mega-Konzerne gegenüber Mittelständlern einen Wettbewerbsnachteil haben, finde ich das persönlich gut. Man könnte das sozusagen als juristische Version von “zu viel Macht gehört auch viel Verantwortung” sehen.