Es ist eine Folge des neuen Wahlrechts: Insgesamt 23 Kandidaten haben zwar ihre Wahlkreise über die Erststimmen gewonnen, in den Bundestag einziehen dürfen sie damit trotzdem nicht. Ihre Bezirke bleiben „verwaist“. Wen es getroffen hat und warum – eine Übersicht in Grafiken.
So viel Fehlinformation in einem Artikel :/
Die meisten sind nicht „verwaist“, weil aus dem gleichen Wahlkreis Leute über die Landesliste in den Bundestag einziehen. Z. B. hat im Wahlkreis Heidelberg der CDU-Kandidat Alexander Föhr mit 29,2 % die meisten Erststimmen, wegen mangelnder Zweitstimmendeckung bekommt er aber kein Mandat. Allerdings zieht seine Konkurrentin Franziska Brantner (Grüne, 27,7 % der Erststimmen) über die Landesliste ihrer Partei ein. Das wird zwar am Ende des Artikeln erwähnt, es ist meiner Ansicht nach aber völlig falsch zunächst von einem „verwaisten“ Wahlkreis zu sprechen.
Diese Analyse ist nicht richtig. Das Missverhältnis wird nicht dadurch bedingt, dass „Personen beliebter als Partei“ seien, sondern daran, dass eine Mehrheitswahl nicht die richtigen Verhältnise wiedergibt. Wenn eine Partei alle Wahlkreise gewinnt, dann müsste sie in jedem Fall mind. 299/630≈47,5 % der Zweitstimmen erhalten, die für die Sitzverteilung berücksichtigt werden, damit alle Wahlkreisgewinner ein Mandat erhalten (auf Länderebene dürften die Zahlen äquivalent sein)