Nachtrag zu dem Thema von vorgestern
Dürfen Privatpersonen auf ihrem Grundstück für eine Geschwindigkeitsbegrenzung werben? Mehrere Bürger wollten dieses Recht vor Gericht erstreiten - aber zunächst ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht Freiburg wies die Klagen ab.
Wenn ich mich richtig erinnere war das Hauptproblem, dass die Kfz-Assistenzsysteme die Schilder als “echt” erkannt haben und die Autos dann entsprechend gedrosselt oder drauf hingewiesen haben 😅
LOL
Ich habe schon einige freiwillig 30 Schilder mit grünem Kreis gesehen.
Wieso macht man das da nicht auch einfach und gut is?
Unter den meisten Umständen wäre das (mMn) ausreichend von einem echten 30er Schild zu unterscheiden. Und scheint ja auch woanders zu funktionieren.
Es gibt ja auch farbenblinde Menschen, daher sollte Farbe nicht das einzige Unterscheidungsmerkmal sein. Wäre ja nicht schlimm aus dem Kreis einfach ein Quadrat zu machen, oder?
Danke für den Einwand, als Unbetroffender vergisst man sowas leider viel zu schnell.
Ist aber absolut Usus, dass Firmen bis auf die Farbe 1:1 mit der StVO identische Schilder aufstellen um auf dem Werksgelände den Verkehr zu regeln.
Naja, auf dem Werksgelände greifen die Schilder ja auch nicht in den öffentlichen Straßenverkehr ein - während diese Schilder hier ja gerade dazu gedacht sind, das Verhalten von Autofahrern im öffentlichen Verkehrsraum zu beeinflussen.
Grüne Schilder sind soweit ich weiß auch ausdrücklich für den Zweck vorgesehen.
Ein Quadrat würden dann aber wohl auch weniger Menschen als Vorschlag für eine Höchstgeschwindigkeit verstehen, einfach weil alle Schilder mit der Bedeutung eben rund sind.
Es gibt aber auch offizielle quadratische Schilder für Richtgeschwindigkeit. Die wären dann zwar blau, aber trotzdem hätte man wieder das Problem, dass es ein offizielles Schild gibt, das sich nur in der Farbe unterscheidet
Bisher ist es nach Ansicht der DUH ungeklärt, ob Bürger nun mit den Tafeln für ein langsames Fahren werben dürfen. “Daher bleiben die Schilder stehen”, hieß es in einer Mitteilung. Zu den Urteilsgründen will sich das Gericht nach eigenen Angaben in den nächsten Wochen äußern - ein Termin wurde nicht genannt.
Auf den strittigen Tafeln sind das Wort “Freiwillig”, ein nachempfundenes Tempo-30-Zeichen und Silhouetten laufender Kinder zu sehen. Nach Ansicht der DUH sind die auf der Bodenseehalbinsel Höri aufgestellten Schilder eindeutig von amtlichen Verkehrszeichen zu unterscheiden.
Warum lehnt das Gericht dann ab?
Warum lehnt das Gericht dann ab?
Zu den Urteilsgründen will sich das Gericht nach eigenen Angaben in den nächsten Wochen äußern - ein Termin wurde nicht genannt.
PS: verstehe schon, dass es eine Rhetorische Frage war.
Es war tatsächlich keine rhetorische Frage :D Aber danke, ich hatte den Absatz überlesen.
So eindeutig find ich es jetzt zum Beispiel nicht, im Dunkeln würd ich das auf den ersten Blick nicht als Fake erkennen (und ja, Tempo 30 in in Wohngebieten wäre wünschenswert, gerade bei Nacht). Andererseits hab ich auch keinen Führerschein und gestehe mich mit Verkehrszeichen seit der Grundschule nicht beschäftigt zu haben.
Worst case, falls man es aus Versehen für ein offizielles Schild hält, ist dass man halt langsamer fährt, als theoretisch erlaubt.
Und ich behaupte mal 90+% erkennen es auch als ein nicht verpflichtendes Verkehrszeichen.
Aber meine Frage war ja, wenn das Gericht sagt, die freiwilligen Schilder wären als solche eindeutig erkennbar gewesen, warum es dann die Klage ablehnt.
Was machst du im umgekehrten Fall, dass jemand ein Freiwillig-Tempo-100-Schild bei sich in die Einfahrt stellt und das dann von einem Auto erkannt wird?
Na ja, das eine führt halt dazu, dass du eventuell langsam fährst, was erlaubt ist. Das andere führt dazu, dass du eventuell schnell fährst, was nicht erlaubt ist.
Wie spezifisch wäre dieses “Grundsatzurteil” denn?
Ist das allein auf Schilder beschränkt, die wie offizielle Tempo 30-Schilder aussehen, aber noch irgendeinen “freiwillig”-Zusatz enthalten, oder würde sich das auf alle privat aufgestellten Schilder beziehen, die man mit offiziellen Verkehrszeichen verwechseln könnte? Kann da im Artikel nix dazu finden.
Vielleicht ist das Gericht anderer Meinung als die DUH? Ich bin jedenfalls auf die Begründung gespannt.
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