Der Artikel ist 3 Wochen alt.
Diese Online-Kampagne ist neu: https://aktion.campact.de/sexualstrafrecht-vergewaltigung/appell/teilnehmen
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Weil nicht nein sagen auch bei vollem Bewusstsein vorkommt.
Weil “Sie hat mich doch rangelassen” immer noch eine valide Ausrede von Huansöhnen ist.
Würde man das als Verteidiger aber nicht als kongruentes Handeln auslegen und es wäre immernoch erlaubt oder übersehe ich da was?
Die Strafbarkeit ist nicht nur durch Bewusstlosigkeit gegeben, sondern durch jede Art von Unfähigkeit nein zu sagen. Freezing ist da mit eingeschlossen.
Also nochmal, was ist der Unterschied?
Wie kommst du zu dieser Aussage und warum sagen alle verlinkten Quellen was anderes?
Ob und warum die Links sagen was sie sagen kann ich nicht beantworten. Eventuell zeichnen sie ein Worst Case Szenario aus der geltenden Rechtsprechung aller europäischen Länder, das die Unterschiede ignoriert. Ich spreche über das Recht in der Schweiz. Ich gehe davon aus, die anderen Länder hätten mehr oder weniger equivalente Gesetze, denn dass Sex mit jemanden der nicht nein sagen kann - ohne Unterschied bzgl der Gründe, warum das Nein nicht gegeben werden kann - irgendwas anderes als eine schwere Straftat ist kann ich mir nicht vorstellen. Das käme der Legalisierung von Vergewaltigung gleich.
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/54/757_781_799/de#art_191
Nun dem ist nicht so und es geht ja auch um den deutschen Justizminister
Ich dachte es geht um eine EU Regelung?
Ich mein du könntest dir die verlinkten Seiten mal durchlesen wenn du dich drüber unterhalten möchtest aber naja…
Meine Güte. Du sprichst über die Person, ich sprach und spreche über das Recht.