Ab März 2024 kann bei Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 80km/h (Ortsgebiet) bzw. 90km/h (außerhalb) das Fahrzeug beschlagnahmt werden.
Ab März 2024 kann bei Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 80km/h (Ortsgebiet) bzw. 90km/h (außerhalb) das Fahrzeug beschlagnahmt werden.
Unbedingt! Aber hilft hald auch nur ein bisschen, in letzter Zeit liest man ja immer öfter wieder von Rasern oder durch Substanz beeinträchtigten Fahrern die ohne gültigen Führerschein unterwegs waren
Das hier zb, erst wenige Tage her: https://ooe.orf.at/stories/3211299/
“Er schien unter Drogen zu stehen, ein Arzt stellte später die Fahruntauglichkeit fest. Außerdem fanden die Polizisten im Auto Drogen, das Auto war nicht zugelassen, und der Mann hat keinen Führerschein.”