Ab März 2024 kann bei Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 80km/h (Ortsgebiet) bzw. 90km/h (außerhalb) das Fahrzeug beschlagnahmt werden.
Ab März 2024 kann bei Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 80km/h (Ortsgebiet) bzw. 90km/h (außerhalb) das Fahrzeug beschlagnahmt werden.
off topic:
letztens bei mir in der pampa, beim einzigen kreisverkehr des dorfes.
dem auto nach zu urteilen ein vornehmer gentleman der bestimmt zu den leistungsträgern zählt, dreht seine runden im kreisverkehr. mit qualmenden reifen, ca 4-5 runden bis er dann mit gfühlt vollgas die dorfstraße weiter brettert.
da denk ich mir schon. hat die welt net gnug probleme? muss des sein?