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    1 year ago

    du kannst auf dem Anhörungsbogen durchaus schreiben, dass du den Wagen an dem Tag nicht gefahren bist und somit die Tat nicht begangen haben kannst. Vorsichtig wäre ich, hier zu lügen - kommt das raus, wird es nämlich richtig teuer bzw. kann im Extremfall sogar zu einer Freiheitsstrafe führen.

    Ist es allerdings zutreffend und offiziell vom Amt, wird dann ermittelt. Entsprechend wirst du dann befragt, wer denn sonst den Wagen gefahren ist. Im Extremfall kann dir dann - quasi als Ultima Ratio - für die Zukunft das Führen eines Fahrtenbuches auferlegt werden.

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        1 year ago

        Abstandsverstöße bei Fahrrad vs. Auto. Tempolimitverstöße, die nicht geblitzt werden. Ausbremsen oder Abdrängen auf der Autobahn.

        Alles Sachen, wo man den Fahrer nicht unbedingt sieht bzw. sagen kann, wie genau der ausgesehen hat und sich der Halter dann mit “das war ich nicht” rausreden kann, wo in einer Tour die Verfahren wg. “Fahrer nicht zu ermitteln” eingestellt werden.

        Passiert pro Tag tausendfach, wenn nicht gar öfter. Was denkst du, warum die Menschen rote Ampeln, Tempolimits, Überholverbote und Co. primär nur als Empfehlung verstehen?