tl;dr:

In der allgemeinen Rentenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze demnach auf 8050 Euro pro Monat (2024: 7550 Euro). Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 6150 Euro pro Monat (5775 Euro). Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung wird auf 5512,50 Euro pro Monat festgesetzt (5175 Euro).

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    2 months ago

    Dass solche Zahlen nicht stärker publik gemacht werden ist Absicht. Wären diese Zahlen in der Öffentlichkeit präsenter, könnten sie nämlich die Bevölkerung verunsichern.