Der Landkreis Grafschaft Bentheim darf in seinem Onlineportal keine kostenlose Jobbörse mehr anbieten. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden und folgte damit einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg. Geklagt hatte die Regionalzeitung Grafschafter Nachrichten. Auch dort können Stellenangebote geschaltet werden, jedoch nicht kostenlos. Laut BGH tritt der Landkreis mit der Jobbörse in Konkurrenz zu einem privaten Unternehmen. Dem würden so notwendige Einnahmen verloren gehen, heißt es in der Urteilsbegründung.

  • trollercoaster
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    12 hours ago

    Das gute alte Konkurrenzverbot. Deswegen können wir keine schönen Dinge haben.

    • GenosseFlosse@feddit.org
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      5
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      11 hours ago

      Ich dachte Konkurrenz fördert Wettbewerb im Kapitalismus, oder so. Ist ja nicht so dass man ausschließlich über den Preis konkurrieren muss…