Das könnte man natürlich insofern lösen, dass man die Nachweispflicht dafür umkehrt: Grundsätzlich wäre dann für das Fahrzeug immer erstmal der Halter verantwortlich, auf den das Fahrzeug zugelassen ist, es sei denn er will/kann belegen, dass jemand anderes den Verstoß begangen hat.
Das könnte man natürlich insofern lösen, dass man die Nachweispflicht dafür umkehrt: Grundsätzlich wäre dann für das Fahrzeug immer erstmal der Halter verantwortlich, auf den das Fahrzeug zugelassen ist, es sei denn er will/kann belegen, dass jemand anderes den Verstoß begangen hat.