• Schiffsmädchenjunge
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    5 days ago

    Das beschmieren oder entfernen von Wahlplakaten gilt ja schon als Straftat (Sachbeschädigung bzw. Diebstahl). Insofern ist die bloße Aufteilung ins politische Spektrum wenig aussagekräftig, sondern die Schwere bzw. Art der Straftat zusätzlich zur politischen Ausrichtung wäre da viel interessanter. So wird hier quasi das malen eines Hitlerbärtchen auf ein Alice W. Plakat gleichgesetzt mit dem Anzünden einer Flüchtlingsunterkunft.