Der Europäische Datenschutzausschuss hat Leitlinien zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Blockchains, auch bei Kryptowährungen, verabschiedet.
Könnte mir vorstellen, dass Instanzen alle Paar Monate an der Quell-Instanz checken müssen, ob ein Beitrag noch existieren darf. Wenn nicht oder wenn es mehrfach fehlschlägt, wird er gelöscht.
Löschaufträge sollten eigentlich weitergeleitet werden. Ich weiß nicht, was für Fallbacks es gibt, wenn das mal scheitert.
Das Problem ist, dass es keine Garantie gibt, dass sich die andere Instanz daran hält. Ich würde meinen, dass man das vertraglich festlegen müsste. Das gesamte 4. Kapitel der DSGVO dreht sich um sowas. Man kann das lockerer argumentieren. Irgendwann müsste ein Gericht entscheiden. Wenn du in Drittländer föderierst, hast du natürlich ein doppeltes Problem.
Könnte mir vorstellen, dass Instanzen alle Paar Monate an der Quell-Instanz checken müssen, ob ein Beitrag noch existieren darf. Wenn nicht oder wenn es mehrfach fehlschlägt, wird er gelöscht.
Löschaufträge sollten eigentlich weitergeleitet werden. Ich weiß nicht, was für Fallbacks es gibt, wenn das mal scheitert.
Das Problem ist, dass es keine Garantie gibt, dass sich die andere Instanz daran hält. Ich würde meinen, dass man das vertraglich festlegen müsste. Das gesamte 4. Kapitel der DSGVO dreht sich um sowas. Man kann das lockerer argumentieren. Irgendwann müsste ein Gericht entscheiden. Wenn du in Drittländer föderierst, hast du natürlich ein doppeltes Problem.