Mich würde ja interessieren, was passiert, wenn man ihm seine Zufahrtsmöglichkeit in seiner Abwesenheit abpollern oder verstellen würde.
Ob er sich dabei auf Nötigung berufen kann?
Klar, Autofahrer blockieren ist Nötigung. Was hingegen kein Problem für die deutsche Autojustiz ist: Radverkehr bedrohen, schneiden, gefährden, anschreien usw. Da muss man schon genau unterscheiden.
Mich würde ja interessieren, was passiert, wenn man ihm seine Zufahrtsmöglichkeit in seiner Abwesenheit abpollern oder verstellen würde. Ob er sich dabei auf Nötigung berufen kann?
Klar, Autofahrer blockieren ist Nötigung. Was hingegen kein Problem für die deutsche Autojustiz ist: Radverkehr bedrohen, schneiden, gefährden, anschreien usw. Da muss man schon genau unterscheiden.