Um Staatsbedienstete, Einsatzkräfte und Freiwillige besser vor Angriffen zu schützen, hat die Bundesregierung Änderungen am Strafgesetzbuch beschlossen. Deutlich nachgeschärft wurde an den Straftatbeständen und den Höhen der möglichen Strafen.
Dass die neuen Regelungen greifen, müsste es bei solchen Fällen überhaupt zum Verfahren kommen. Meist wird das aber z.B. aus Mangel an Zeugen wegen Aussage gegen Aussage, oder weil die Personalien der Angreifer nicht feststellbar sind, eingestellt, oder gar nicht erst aufgenommen.
Wirkungsloser PR-Bullshit.
Dass die neuen Regelungen greifen, müsste es bei solchen Fällen überhaupt zum Verfahren kommen. Meist wird das aber z.B. aus Mangel an Zeugen wegen Aussage gegen Aussage, oder weil die Personalien der Angreifer nicht feststellbar sind, eingestellt, oder gar nicht erst aufgenommen.