tl;dr:

In der allgemeinen Rentenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze demnach auf 8050 Euro pro Monat (2024: 7550 Euro). Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 6150 Euro pro Monat (5775 Euro). Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung wird auf 5512,50 Euro pro Monat festgesetzt (5175 Euro).

  • trollercoaster
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    4 hours ago

    Und was ist an einem sinkenden BIP jetzt schlimm? Vom ewig steigenden BIP der letzten Jahrzehnte hatten auch nur die Reichen was, während der Rest den Anstieg durch steigende Preise bezahlen durfte. Das BIP fängt mich wieder an zu interessieren, wenn ich was von dem Kuchen abbekomme, und nicht nur die steigenden Preise bezahlen darf, um den 1% ihr BIP zu finanzieren.