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Auch hier stellte Merz Strafantrag. Weil der Beschuldigte die Aussage verweigerte, beantragte die zuständige Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung, die vom Amtsgericht genehmigt wurde. Im Beschluss heißt es: “Die Durchsuchung und Beschlagnahme steht in angemessenem Verhältnis zur Schwere der Tat und zur Stärke des Tatverdachts und ist für die Ermittlungen notwendig.” Bei der Durchsuchung wurden unter anderem das Handy und der Laptop des Mannes konfisziert.
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Das Problem sei dabei nicht, dass Politiker gegen Beleidigungen vorgehen würden, so Grubwinkler. Sondern, dass Gerichte in solchen Fällen Hausdurchsuchungen bewilligten. Grubwinkler warnt: “Wenn Kleinstfälle wie diese von Richtern durchgewunken werden, verschieben sich Grenzen. Wenn künftig bei jeder Beleidigung die Wohnung durchsucht wird, verlassen wir den Boden des Rechtsstaats.”
Ich will ehrlich sein. Natürlich gehören Straftaten im Internet verfolgt. Aber, dass das …
… in 2024 eine Straftat ist, die großartig verfolgt wird und in Folge enorme Kosten verursacht, ist nur noch ein schlechter Witz.
Deutschland 2024.
Edit:
Vielleicht auch noch wichtig:
Welch ein toller Hecht, hoffe, dass dies ihm in paar Prozentpunkte kostet.
Muss er doch, wenn es verfolgt werden soll, oder? Ist halt noch ein Wisch, den das Mitarbeity hinhält.
Ich weiß gar, wie oft ich schon Kommentare gelesen habe, dass Menschen sich suizidieren sollen, dass sie aufgehängt werden sollen, dass man ihre Adresse kenne und vorbei komme. Vieles davon wird nicht zu Ende verfolgt, selbst wenn Strafanzeigen gestellt werden.
Und dann gibt es Hausdurchsuchungen, weil Spitzenpolitikys wertende, aber nicht weiter schlimme Beleidigungen wie “Arschloch” anzeigen.
Pimmelgate 2.0
Ob das jetzt eine Hausdurchsuchung rechtfertigt, weiß ich nicht, aber jemand anders als Merz, kann den Strafantrag gar nicht stellen:
(1) Ist die Tat nur auf Antrag verfolgbar, so kann, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, der Verletzte den Antrag stellen.
https://dejure.org/gesetze/StGB/77.html