• einkorn@feddit.org
    link
    fedilink
    arrow-up
    3
    arrow-down
    1
    ·
    1 day ago

    Allerdings hatte er im Wahlkampf einem Restaurantbetreiber hoch und heilig versprochen, dass sie bleibt.

    • RidderSport@feddit.org
      link
      fedilink
      arrow-up
      5
      arrow-down
      1
      ·
      edit-2
      1 day ago

      Versprechen kann man vieles, rechtlich scheitert so was dann häufig. Hier wäre es, dass du begründen können müsstest warum du weiterhin einen Ausnahmetatbestand annimmst der nirgends sonst gilt, vgl. Allgemeiner Gleichheitsgrundsatz Art. 3 Abs. 1 GG

      • einkorn@feddit.org
        link
        fedilink
        arrow-up
        3
        arrow-down
        1
        ·
        1 day ago

        Ich nicht, Olol Scholz muss das. Ändert nichts an der Tatsache, dass er es fest versprochen und bisher nicht begründet hat.

        • Quacksalber
          link
          fedilink
          arrow-up
          2
          arrow-down
          1
          ·
          edit-2
          1 day ago

          Genau das ist mein Punkt. Was soll dem Scholz jetzt die Wahlversprechen abkaufen, wenn er ein damals so klares Wahlversprechen ohne Stellungnahme zurückgenommen hat.

          Hier das Versprechen: https://youtu.be/JChpA2SYd3w