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    9 hours ago

    Der erste Fall betrifft dabei den Entschließungsantrag zur Migration, der am 28. Januar 2025 mit Stimmen von CDU/CSU, AfD und FDP beschlossen wurde. Bei aller Empörung über das Verfahren ging dabei ein Detail unter, das für das hier besprochene Thema von Relevanz ist. In dem Antrag heißt es nämlich:

    „Die AfD nutzt Probleme, Sorgen und Ängste, die durch die massenhafte illegale Migration entstanden sind, um Fremdenfeindlichkeit zu schüren und Verschwörungstheorien in Umlauf zu bringen. Sie will, dass Deutschland aus EU und Euro austritt und sich stattdessen Putins Eurasischer Wirtschaftsunion zuwendet. All das gefährdet Deutschlands Stabilität, Sicherheit und Wohlstand. Deshalb ist diese Partei kein Partner, sondern unser politischer Gegner.“

    Der Bundestag hat also tatsächlich beschlossen, dass die AfD „unser“ politischer Gegner, d.h. der politische Gegner des Bundestages als Verfassungsorgan, ist. Es ist offensichtlich, dass eine solche parteipolitische Kriegserklärung eines Verfassungsorgans die Chancengleichheit der Partei aus Art. 21 Abs. 1 GG verletzt (und zwar unabhängig davon, dass die Abgeordneten der AfD diesem Antrag zugestimmt haben).