Im Münchner Luxushotel klickten die Handschellen: Frédéric Prinz von Anhalt wird kurz vor Beginn der Sicherheitskonferenz verhaftet. Der 81-Jährige führte ein verbotenes Klappmesser bei sich.
Bei der Routinekontrolle soll laut AZ in seiner Tasche ein sogenanntes Einhandmesser gefunden worden sein. Dieses Klappmesser verstößt in Deutschland gegen das Waffengesetz.
Tja, hätte er Mal einen Zweihänder mitgenommen 😄 /s
Als Prinz sollte man mindestens in eine volle Rittermontur mit Kürass und Kettenhemd investiert haben, dann ist so ein popeliges Messer gar nicht mehr notwendig. Soweit ich weiß gibt es auch kein Gesetz gegen Streitkolben.
Ich würde vermuten, dass so ein Klappmesserchen bei wirklichen Problemen eher kontraproduktiv ist, weil die Angreifer dann sofort eskalieren und hoch-leveln. 🤷🏻♂️
Solche möchtegern Rambos gehen immer davon aus, dass sie die Angreifer schneller abstechen können, als die irgendwas eskalieren können. Manche Psychos sehen Angriffe als erhoffte Gelegenheit, endlich jemanden umbringen zu können.
Was die halt nich’ verstehen, ist dass das in DE i.d.R. verbotene Überschreitung der Notwehr ist, d.h. man darf eigentl. keinen abstechen, der einen überfällt. Schon gar nicht, mit einer vorsätzlichen Waffe. Man soll versuchen sich zu retten und hinterher die Polizei rufen, auch wenn Letzteres nur selten etwas bringt.
Tja, hätte er Mal einen Zweihänder mitgenommen 😄 /s
Als Prinz sollte man mindestens in eine volle Rittermontur mit Kürass und Kettenhemd investiert haben, dann ist so ein popeliges Messer gar nicht mehr notwendig. Soweit ich weiß gibt es auch kein Gesetz gegen Streitkolben.
Ich würde vermuten, dass so ein Klappmesserchen bei wirklichen Problemen eher kontraproduktiv ist, weil die Angreifer dann sofort eskalieren und hoch-leveln. 🤷🏻♂️
Solche möchtegern Rambos gehen immer davon aus, dass sie die Angreifer schneller abstechen können, als die irgendwas eskalieren können. Manche Psychos sehen Angriffe als erhoffte Gelegenheit, endlich jemanden umbringen zu können.
Was die halt nich’ verstehen, ist dass das in DE i.d.R. verbotene Überschreitung der Notwehr ist, d.h. man darf eigentl. keinen abstechen, der einen überfällt. Schon gar nicht, mit einer vorsätzlichen Waffe. Man soll versuchen sich zu retten und hinterher die Polizei rufen, auch wenn Letzteres nur selten etwas bringt.
Naja, Zweihandmesser unterliegen grundsätzlich nicht dem Führungsverbot.