Immer wieder behaupten Politiker, dass Bürgergeldempfänger ein höheres Einkommen hätten als Erwerbsarbeiter. Doch das ist falsch. Arbeit lohnt sich immer, wenn Berufstätige ergänzende Sozialleistungen in Anspruch nehmen. Von C. Reveland.
Patch 2.0 - Arbeitsmarkt- und Sozialreform
Neue Funktionen und Anpassungen:
Arbeitslosigkeit:
Sperre bei Arbeitslosigkeit entfernt:
Die bisherige Sperre für Arbeitslose, die selbst gekündigt haben, wird entfernt. Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) wird künftig unabhängig vom Kündigungsgrund gewährt – egal ob die Kündigung durch den Arbeitnehmer oder Arbeitgeber erfolgte.
Arbeitslosengeld 1 (ALG 1):
ALG 1 wird für eine Dauer von 12 Monaten gewährt. Während dieser Zeit erhalten Arbeitslose weiterhin ihre bisherigen Leistungen.
Übergang zu Arbeitslosengeld 2 (ALG 2):
Wer nach Ablauf von 12 Monaten ALG 1 noch keine neue Beschäftigung gefunden hat, wechselt nahtlos zu ALG 2.
Neuer Reduktionsmechanismus für ALG 2:
ALG 2 wird alle drei Monate um 20 % reduziert, bis es 60 % des ursprünglichen Satzes erreicht.
Ausnahmen:
Keine Reduktion in Fällen von besonderen Umständen wie der Pflege von Angehörigen oder schwerer Krankheit.
Bei Nachweis dieser Umstände wird ALG 2 um 50 % erhöht, um Unterstützung zu bieten.
Arbeit:
Bedingungsloses Grundeinkommen mit Bedingungen (BGMB):
Ab 10 Stunden/Woche Arbeit erhält man steuerfrei 250 € pro Monat.
Der Betrag steigt um 75 € für jede weiteren 5 Stunden Arbeitszeit, bis zu einem Maximum von 700 € bei einer Vollzeitstelle (40 Stunden/Woche).
Ehrenamtliche Tätigkeiten:
Auch während der Arbeitslosigkeit (ALG 1 oder ALG 2) ist es möglich, durch ehrenamtliche Tätigkeiten mit mindestens 10 Stunden pro Woche ein BGMB zu erhalten (mindestens 250 € monatlich).
Dies fördert Engagement und gesellschaftliche Teilhabe.
Finanzierung und Steuerung:
Reichensteuer zur Finanzierung des BGMB und der Arbeitslosenreduktionen:
Das BGMB und die ALG 2-Reduktionen werden durch eine neu eingeführte Reichensteuer finanziert, die sich auf hohe Einkommen und Vermögen konzentriert.
Zusätzliche Mittel werden durch die Einsparungen aus der Reduktion von ALG 2 generiert.
Weitere Änderungen:
Langzeitarbeitslosigkeit:
Personen, die länger als 12 Monate arbeitslos sind, erhalten Unterstützung in Form von gezielten Weiterbildungsmaßnahmen oder beruflicher Re-Integration, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
Verwaltung:
Die Beantragung von BGMB und ALG 2 wird digitalisiert, um den bürokratischen Aufwand zu minimieren.
Ehrenamtliche Tätigkeiten werden durch ein einfaches Nachweissystem anerkannt, um Missbrauch zu verhindern und den administrativen Aufwand zu verringern.
Bekannte Probleme:
Langzeitarbeitslosigkeit:
Die schrittweise Reduktion von ALG 2 könnte unter bestimmten Umständen zu erhöhten Belastungen für besonders benachteiligte Gruppen führen. Eine genauere Anpassung an individuelle Bedürfnisse wird weiterhin geprüft.
Reichensteuer:
Die Einführung der Reichensteuer könnte auf Widerstand stoßen, da höhere Steuerbelastungen für Wohlhabende befürchtet werden. Eine sorgfältige Ausgestaltung der Steuer wird weiterhin evaluiert, um negative wirtschaftliche Effekte zu vermeiden.
Genau! Und “ALG2 ist x % vom ALG1” wäre auch ungerecht - ALG1 ist ja x % vom letzten Gehalt, das ist für eine Übergangszeit in Ordnung aber spätestens nach ein paar Jahren finde ich das schwer vermittelbar, dass ehemalige Gutverdiener potentiell jahrzehntelang deutlich mehr Geld bekommen sollen als Niedriglöhner. Arbeitslosengeld sollte nicht wie Rente funktionieren.
Hier mal ein Vorschlag von mir:
Patch 2.0 - Arbeitsmarkt- und Sozialreform Neue Funktionen und Anpassungen:
Arbeitslosigkeit: Sperre bei Arbeitslosigkeit entfernt: Die bisherige Sperre für Arbeitslose, die selbst gekündigt haben, wird entfernt. Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) wird künftig unabhängig vom Kündigungsgrund gewährt – egal ob die Kündigung durch den Arbeitnehmer oder Arbeitgeber erfolgte.
Arbeitslosengeld 1 (ALG 1): ALG 1 wird für eine Dauer von 12 Monaten gewährt. Während dieser Zeit erhalten Arbeitslose weiterhin ihre bisherigen Leistungen.
Übergang zu Arbeitslosengeld 2 (ALG 2): Wer nach Ablauf von 12 Monaten ALG 1 noch keine neue Beschäftigung gefunden hat, wechselt nahtlos zu ALG 2. Neuer Reduktionsmechanismus für ALG 2: ALG 2 wird alle drei Monate um 20 % reduziert, bis es 60 % des ursprünglichen Satzes erreicht.
Ausnahmen: Keine Reduktion in Fällen von besonderen Umständen wie der Pflege von Angehörigen oder schwerer Krankheit. Bei Nachweis dieser Umstände wird ALG 2 um 50 % erhöht, um Unterstützung zu bieten.
Arbeit: Bedingungsloses Grundeinkommen mit Bedingungen (BGMB): Ab 10 Stunden/Woche Arbeit erhält man steuerfrei 250 € pro Monat. Der Betrag steigt um 75 € für jede weiteren 5 Stunden Arbeitszeit, bis zu einem Maximum von 700 € bei einer Vollzeitstelle (40 Stunden/Woche). Ehrenamtliche Tätigkeiten: Auch während der Arbeitslosigkeit (ALG 1 oder ALG 2) ist es möglich, durch ehrenamtliche Tätigkeiten mit mindestens 10 Stunden pro Woche ein BGMB zu erhalten (mindestens 250 € monatlich). Dies fördert Engagement und gesellschaftliche Teilhabe.
Finanzierung und Steuerung: Reichensteuer zur Finanzierung des BGMB und der Arbeitslosenreduktionen: Das BGMB und die ALG 2-Reduktionen werden durch eine neu eingeführte Reichensteuer finanziert, die sich auf hohe Einkommen und Vermögen konzentriert. Zusätzliche Mittel werden durch die Einsparungen aus der Reduktion von ALG 2 generiert.
Weitere Änderungen: Langzeitarbeitslosigkeit: Personen, die länger als 12 Monate arbeitslos sind, erhalten Unterstützung in Form von gezielten Weiterbildungsmaßnahmen oder beruflicher Re-Integration, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
Verwaltung:
Die Beantragung von BGMB und ALG 2 wird digitalisiert, um den bürokratischen Aufwand zu minimieren. Ehrenamtliche Tätigkeiten werden durch ein einfaches Nachweissystem anerkannt, um Missbrauch zu verhindern und den administrativen Aufwand zu verringern.
Bekannte Probleme:
Langzeitarbeitslosigkeit:
Die schrittweise Reduktion von ALG 2 könnte unter bestimmten Umständen zu erhöhten Belastungen für besonders benachteiligte Gruppen führen. Eine genauere Anpassung an individuelle Bedürfnisse wird weiterhin geprüft.
Reichensteuer:
Die Einführung der Reichensteuer könnte auf Widerstand stoßen, da höhere Steuerbelastungen für Wohlhabende befürchtet werden. Eine sorgfältige Ausgestaltung der Steuer wird weiterhin evaluiert, um negative wirtschaftliche Effekte zu vermeiden.
Meinst du mit dem “ursprünglichen Satz” das ALG 1 oder das aktuelle ALG2/Bürgergeld?
Das wäre auch meine Frage. Weil ALG-2 reduzieren ist absolutes No-Go heißt ja aus dem.gtund “Existenzminimum”.
Genau! Und “ALG2 ist x % vom ALG1” wäre auch ungerecht - ALG1 ist ja x % vom letzten Gehalt, das ist für eine Übergangszeit in Ordnung aber spätestens nach ein paar Jahren finde ich das schwer vermittelbar, dass ehemalige Gutverdiener potentiell jahrzehntelang deutlich mehr Geld bekommen sollen als Niedriglöhner. Arbeitslosengeld sollte nicht wie Rente funktionieren.
Ursprüngliche Satz. Kann man ALG 2 überhaupt reduzieren oder muss man dann drauf zahlen?
Der ursprüngliche Satz ist also der ursprüngliche Satz?
Wo sind die Server Crashes and Client Crashes? Oder wurde da nichts behoben? Oder was ist mit bekannten Bugs?
Schade, dass man nur einmal hochwählen kann.