• kwomp2
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    7
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    2 days ago

    Weiß zufällig jemand wie die Entschädigungen so sind? Haben die Betroffenen trotzdem noch wirtschaftlichen Schaden?

    • far_university190@feddit.org
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      17
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      2 days ago

      https://archive.ph/XDUMz

      Während der Bauphase zahlt das Unternehmen dem Bewirtschafter für Flur- und Aufwuchsschäden pauschale Beträge:

      • Das sind 0,35 €/m² betroffener Fläche.
      • Auch in drei Jahren nach Wiederaufnahme der Bewirtschaftung gibt es eine Pauschale, um Mindererträge zu entschädigen.
      • Im ersten Jahr beträgt die 0,16 €/m², im zweiten Jahr 0,10 € und im dritten Jahr 0,06 €/m².

      Wirtschaftliche Erschwernisse werden entschädigt

      • mit 14,40 €/lfd. Meter Kabelgraben während der Bauphase und
      • mit 11,20 €/lfd. Meter Kabelgraben während der Rekultivierung.

      Der 24 m breite Schutzstreifen wird als „beschränkt persönliche Dienstbarkeit“ im Grundbuch eingetragen. Der Eigentümer wird dafür mit 35 % des Verkehrswertes pro m² entschädigt. Diese reichen von 6,50 €/m² in Emden bis 19,50 €/m² in Teilen des Münsterlands. Qualitativ höherwertige Fläche wie Bauerwartungsland werden individuell entschädigt.

      Zusätzlich erhalten Grundstückseigentümer einen Beschleunigungszuschlag von 2 €/m² Schutzstreifenfläche, sofern sie einer gütlichen Einigung zustimmen. Aufwandspauschalen liegen bei je 200 € für den Grundstückseigentümer und je 300 € für den Bewirtschafter.